Ersatzleistung im Sinne des Gesetzes 435/2004, § 81 ist eine Möglichkeit wie die gesetzliche Verpflichtung nachzukommen. Ersatzleistung betrifft Gesellschaften mit mehr als 25 Angestellten, aus denen nach dem Gesetz mindestens 4% Behinderte sein müssen.


Wenn die Gesellschaft diese gesetzliche Verpflichtung nicht in dieser Weise nachkommt, muss sie entweder Steuern abführen oder Waren und Dienste von solchen Firmen beziehen, die die Behinderten beschäftigen – Ersatzleistung.


Unsere Tochtergesellschaft HLS SECURITY AGENCY (GmbH) beschäftigt mehr als 50% der Behinderten. Dank ihren Diensten sind wir imstande Ihre Ersatzleistung zu besorgen.


Ersatzleistung Rechner